| Die Einspeisung von Solarstrom |
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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) legt fest, dass ein Betreiber einer PV-Anlage, der den gewonnenen Strom ins öffentliche Netz einspeist, über einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Betrag pro eingespeiste Kilowattstunde erhält.
Nach dem EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an ihr Stromnetz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen (§8) und zu festgelegten Mindestpreisen zu vergüten (§16). Auf der Internetseite www.gesetze-im-internet.de ist der seit dem 01.01.2009 gültige Gesetzestext verfügbar. Einspeisevergütung Ab dem 1.4.2012 gelten neue Vergütungssätze. Gleichzeitig haben sich zum 1.4.212 die Leistungsklassen, nach denen der Solarstrom vergütet wird, geändert. Eigenstrom wird ab dem 1.4.2012 nicht mehr vergütet.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. * Abhängig vom Zubau im vorangegangenem Quartal. Der Korridor für den geplanten Zubau liegt zwischen 2.500 und 3.500 MW. Bei Unter- oder Überschreitung der Grenzen soll kurzfristig nachgebessert werden. Die Vergütungssätze richten sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleiben anschließend über den Vergütungszeitraum von 20 Jahren konstant. Die Vergütungssätze für PV-Anlagen sind degressiv angelegt. Die Degression ist über einen Gleitfaktor an die Marktentwicklung gekoppelt. Dieser Gleitfaktor sieht vor, dass eine Anpassung der Degression möglich ist, wenn der Photovoltaik-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder schwächer wächst, als dies in einem definierten Wachstumskorridor vorgesehen ist. Weitere Informationen, Hintergründe und Richtlinien zur Einspeisung von Solarstrom finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur oder des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. |
